Wirtschaftsprüfung

Kaum eine Leistung in unserer von Finanzen und Märkten geprägten Wirtschaft hat in den zurückliegenden Jahren so an Bedeutung gewonnen wie die moderne Wirtschaftsprüfung.
Vertrauen Sie auf unsere hohe Kompetenz – ein Faktor, der für Ihre Sicherheit und die Zukunft Ihres Unternehmens steht.

Geregelt sind dabei unsere wesentlichen Aufgaben in
§ 2 Wirtschaftsprüferordnung:

Wirtschaftsprüfer haben die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
Wirtschaftsprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.

Wirtschaftsprüfer sind befugt
1. unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten;

2. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;

3. zur treuhänderischen Verwaltung.